Ins Kino gehen

Den Begriff "FSK ab 16" habt ihr bestimmt schon einmal gehört. Vielleicht sogar an der Kinokasse und der Film fing dann ohne euch an. FSK steht für die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und gibt vor ab welchem Alter, welcher Film gesehen werden darf. Für Filme kann es die Altersbeschränkungen ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren geben. Im Gegensatz zu einem Kneipenbesuch, werden diese Bestimmungen auch nicht aufgehoben oder gelockert, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist. Ausnahme: Film ab 12 dürfen Kinder ab 6 Jahren sehen, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist. Darüber hinaus musst du wissen, dass du in Begleitung eines Erziehungsberechtigen sein musst, wenn du unter 14 Jahre bist und der Film nach 20 Uhr endet, du unter 16 Jahre bist und der Film nach 22 Uhr endet, du über 16 Jahre bist und der Film nach 24 Uhr endet.


Alkohol

Wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist, darfst du ab 14 Jahren eine kleine Menge Wein oder Bier trinken, ansonsten ist das für dich verboten, genauso wie der Konsum anderer alkoholischer Getränke. Ab 16 Jahren bist du berechtigt, in Gaststätten und auch in Geschäften alkoholische Getränke zu kaufen. Das gilt aber nicht für Getränke mit hohem Alkoholgehalt wie z.B. Cocktails, Whiskey, Wodka und auch nicht für die neuen Mix-Getränke z.B. Smirnoff oder Rigo, weil diesen "harter" Alkohol beigemischt ist. Für diese Getränke gilt: erst ab 18 Jahren.

Rauchen

Bist du unter achtzehn, ist dir das Rauchen in der Öffentlichkeit generell nicht gestattet und auch die Personen, die dir Zigaretten oder andere Tabakwaren verkaufen machen sich strafbar. Bist du über achtzehn und besuchst noch eine Schule, gilt natürlich die Hausordnung, wo und ob überhaupt geraucht werden darf.


Piercings Tatoos

Laut Strafgesetzbuch sind Tätowierungen, Piercing, Brandzeichen oder ähnlicher Körperschmuck sogar Körperverletzung und nur deshalb nicht strafbar, weil es freiwillig geschieht. Bist du volljährig kannst du allein darüber entscheiden, was du mit deinem Körper anstellst. Unter achtzehn bist du mal wieder auf das Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten angewiesen. Es sei denn, es gelingt dir, Behörden und Piercing- bzw. Tatoostudio davon zu überzeugen, dass du reif genug für so eine Entscheidung bist. Das ist aber nicht so einfach. Überzeugungsarbeit bei deinen Eltern könnte daher effektiver sein.


Schönheits-OP

Alleine kannst du erst über eine Schönheitsoperation entscheiden, wenn du volljährig bist. Unter 18 ist immer das Einverständnis der Eltern erforderlich. Außerdem werden aus medizinischen Gründen bestimmte Operationen erst ab einem gewissem Alter operiert: abstehende Ohren ab sechs Jahren Fettabsaugen und Nasenveränderungen meistens erst ab 16 Jahren und Brust-OPs in der Regel erst ab 18. Jahren.



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